Im gesamten Stadtgebiet Delbrück können Sie kostenlos parken. Sie brauchen in vielen Bereichen lediglich die Parkscheibe richtig einstellen und deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen. Das ist wegen des hohen Parkdrucks vor allem im Innenstadtbereich der Fall.
Achten Sie hierfür bitte auf die vorhandene Beschilderung!
Verwarngelder für Halt- und Parkverstöße werden ab 10 EUR erhoben. Die Höhe ist abhängig von der Art und der Dauer des Verstoßes. Eine durch den Parkverstoß eingetretene Verkehrsbehinderung führt zu einer Erhöhung des Verwarngeldes.
Die Höhe der Verwarnungsgelder ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt und steht nicht im Ermessen der städtischen Überwachungskräfte bzw. der Sachbearbeitung im Fachbereich Bürgerdienste.
Vor allem in dem neu ausgebauten Innenstadtbereich (Oststraße, Thülecke, Alter Markt, Lange Straße) ist zur Vermeidung eines Schilderwaldes die alte Beschilderung entfernt und durch eine Halteverbotszone ersetzt worden. In der Halteverbotszone dürfen Sie in den gekennzeichneten Flächen (Markierung oder Markierungsknöpfe) mit Parkscheibe innerhalb der zugelassenen Höchstdauer parken. Die entsprechende Beschilderung steht nur noch jeweils bei den Einfahrten in die Zone. Das Halteverbot gilt aber im gesamten Bereich!
Die Einhaltung der Parkvorschriften im Stadtgebiet Delbrück wird durch hauptamtliche Überwachungskräfte kontrolliert. Bei dabei festgestellten Parkverstößen erfolgt die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahrens. Dabei wird zunächst ein Hinweiszettel am betroffenen Kraftfahrzeug hinterlassen. Einige Tage später erhält die Halterin/der Halter des Fahrzeugs einen Anhörungsbogen mit näheren Einzelheiten.
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