Die Zulässigkeit von Marktveranstaltungen mit bestimmten Sonderrechten, den sogenannten Marktprivilegien, ist in den §§ 64 ff. der Gewerbeordnung (GewO) geregelt und an einige rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Die Festsetzung von Märkten erfolgt nur auf Antrag des Veranstalters (vgl. § 69 Abs. 1 GewO). Dies kann eine natürliche oder eine juristische Person sein (wie z. B. eine GmbH oder ein eingetragener Verein)
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular
Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr