Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe (qm) der abflusswirksamen bebauten und / oder befestigten Grundstücksflächen. Für durchlässig befestigte Flächen (Ökopflaster), Dachbegrünungen u.a. gelten Ermäßigungstatbestände.
Beachten Sie bitte, dass für die Niederschlagswasserbeseitigung nach dem Landeswassergesetz grundsätzlich eine Überlassungspflicht an die Stadt Delbrück besteht. Eine Befreiung hiervon kann nur auf Antrag und in besonders begründeten Fällen in Betracht kommen.
Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr füllen Sie bitte das Formular "Erhebungsbogen Niederschlagswasser" aus und übersenden Sie es zusammen mit einem Lageplan der Flächen an die Stadt Delbrück. Weitere Erläuterungen finden Sie im Erhebungsbogen.
Die aktuell geltende Niederschlagswassergebühr sowie weitere Informationen finden Sie, wenn Sie untenstehendem Link "Stadt Delbrück - Niederschlagswassergebühr" folgen.
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