Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
Service- und Werkstattfahrzeuge (ausschließlich LKW, Bulli oder Kastenwagen), die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und
schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
die Arbeit erleichtern.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Parkberechtigungsbereich:
im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen
auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
auf Bewohnerparkplätzen
Der Parkausweis für Handwerker für die Regierungsbezirke in NRW kann für 1 Jahr genehmigt werden. Die Gebühr beträgt 150,00 EUR für den Regierungsbezirk Detmold und je 25,00 EUR für jeden weiteren Regierungsbezirk. Selbstverständlich kann ein Betrieb auch mehrere Handwerkerparkausweise beantragen. Für jeden beantragten Ausweis ist die volle Gebühr zu zahlen.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein / Handwerkskarte)
Der Antrag ist dort zu stellen, wo die Service- und Werkstattwagen im Rahmen der Reparatur- und Montagearbeiten eingesetzt werden und ist nicht mehr zwingend an den Betriebssitz gebunden.
Die Beantragung ist online oder persönlich möglich.
Ausnahmegenehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular
Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr