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Parkausweis für Handwerker (Werkstatt- und Servicefahrzeuge) für die Regierungsbezirke in NRW

Details

Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben, 

  • die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,

  • Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu

  • Service- und Werkstattfahrzeuge (ausschließlich LKW, Bulli oder Kastenwagen), die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und

  • schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,

die Arbeit erleichtern.

Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.


Parkberechtigungsbereich:

  • im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen

  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer

  • auf Bewohnerparkplätzen

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