Der Handwerkerparkausweis für die Regierungsbezirke in NRW soll Handwerksbetrieben oder handwerksähnlichen Betrieben,
die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten tätig sind,
Reparatur- und Montagearbeiten durchführen, dazu
Service- und Werkstattfahrzeuge (ausschließlich LKW, Bulli oder Kastenwagen), die mit einer an beiden Fahrzeuglängsseiten fest angebrachten und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sind und
schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen,
die Arbeit erleichtern.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes und erlaubt nicht zum Abstellen des Fahrzeuges im Bereich der Betriebsstätte.
Parkberechtigungsbereich:
im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen
auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
auf Bewohnerparkplätzen
Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular
Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr