Sie können zur Ausübung Ihrer ärztlichen Tätigkeit Parkerleichterungen zum Parken bei dringenden Krankenbesuchen (bei den Patientinnen und Patienten vor Ort) erhalten.
Parkerleichterungen können ebenfalls zum Parken vor oder in der Nähe der Praxis gewährt werden, wenn das Fahrzeug regelmäßig für Notdiensteinsätze benötigt wird und in zumutbarer Entfernung zur Praxis keine geeignete Parkmöglichkeit besteht. Als Parkmöglichkeit im näheren Umkreis gilt die Verfügbarkeit von Parkstellen, die nicht mehr als ca. 200m im Umkreis von der Praxis entfernt sind.
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