Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).
Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.
Pro Veranstaltung können die Delbrücker Vereine mit bis zu 30 Plakaten für 2 Wochen kostenfrei werben. Bei Buchungsüberschneidungen kann die Anzahl der Plakate reduziert oder der Aushang auf bestimmte Stadtteile begrenzt werden. Interessierte Vereine können über das auf dieser Seite verknüpfte Online-Formular einen kostenlosen Werbezeitraum für die Vereinsveranstaltung reservieren lassen.
Die Stadt Delbrück hat die Werberechte auf städtischem Grund und Boden an die Firma "Städtewerbung Schnelle GmbH" übertragen mit der Maßgabe, dass eine festgelegte Anzahl von Plakatflächen den Delbrücker Vereinen, der Stadt und der Stadthalle zur Verfügung steht (Freiaushang). Die übrigen Plakatflächen werden von der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH genutzt (kostenpflichtige Werbeflächen). Es können nur vollständige Kalenderwochen ausgehangen werden.
Nach der Reservierungsbestätigung durch die Stadt müssen die DIN-A1-Plakate bis spätestens donnerstags vor dem bestätigten Aushangzeitraum im Fachbereich Bürgerdienste, abgegeben werden. Ausgehängt und abgenommen werden die Plakate durch die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH. Kosten entstehen den Vereinen hierfür nicht. Unabhängig von einer Zuteilung kostenloser Plakatflächen besteht die Möglichkeit, durch die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH kostenpflichtig plakatieren zu lassen oder Ihre Veranstaltung kostenlos in den städtischen Veranstaltungskalender einzutragen.
Die Buchung kostenpflichtiger Plakatflächen ist nur direkt bei der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH möglich.
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