Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).
Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.
Die Stadt Delbrück hat die Werberechte auf städtischem Grund und Boden an die Firma "Städtewerbung Schnelle GmbH" übertragen mit der Maßgabe, dass eine festgelegte Anzahl von Plakatflächen den Delbrücker Vereinen, der Stadt und der Stadthalle zur Verfügung steht (Freiaushang). Die übrigen Plakatflächen werden von der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH genutzt (kostenpflichtige Werbeflächen).
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