Fischereischein für den Fischfang in NRW ab dem 01.07.2026
Durch die geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden ab dem 1. Juli 2026 Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Diese neuen Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt und erhalten ihre Gültigkeit nach Abführung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Jahre. Daher enthält er – anders als bislang – nur unveränderliche Merkmale und weder Lichtbild noch Wohnadresse. Zur Identifizierung ist deshalb ein zusätzlicher Lichtbildausweis erforderlich.
Alle wichtigen Informationen finden Sie hier https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
Bestehende Fischereischeine können nur vor Ort im Bürgerbüro umgetauscht werden.
Es gibt folgende Arten von Fischereischeinen:
Jahresfischereischein
Fünfjahresfischereischein
Dieser gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben.
Der bisherige Jugendfischereischein wurde im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich fünfzehn Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der Fischereiabgabenpflicht befreit, sofern sie ohne eigenen Fischereischein und in Begleitung einer Fischereischeininhaberin oder eines Fischereischeininhabers die Fischerei ausüben. Zur Identitäts- und Altersprüfung ist ein entsprechender Nachweis mitzuführen.
Der „Ausländerfischereischein“ (Jahresfischereischein) für Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, kann entweder über die Onlinedienstleistung des Landes oder vor Ort bei den Städten und Gemeinden beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung eines „Fischereischeins mit Begleitung“ (früher „Sonderfischereischein“) kann künftig ausschließlich über die Onlinedienstleistung oder beim Landesamt gestellt werden.
Prüfungszeugnisse:
Prüfungen müssen in dem Bundesland absolviert werden, in dem der Antragsteller zum Zeitpunkt der Prüfung gemeldet war. Dies gilt nicht, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt
Im Ausland absolvierte Prüfungen können nicht anerkannt werden. Personen, die im Ausland ihre Fischerprüfung absolviert haben und in Deutschland Urlaub machen, können allerdings unter Vorlage des ausländischen Fischereischeines mit deutscher Übersetzung einen Jahresfischereischein beantragen
Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger, da eine vollautomatisierte Bearbeitung erfolgt.
Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit/ Ausstellung eines Ersatzes für den Scheckkarten-Fischereischein
Online: 18,00 €
Vor Ort: 30,00 €
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr
Online: Abgabe 10,00 €, Gebühr 4,00 €, Gesamt 14,00 €
Vor Ort: Abgabe 10,00 €, Gebühr 12,00 €, Gesamt 22,00 €
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre
Online: Abgabe 30,00 €, Gebühr 12,00 €, Gesamt 42,00 €
Vor Ort: Abgabe 30,00 €, Gebühr 20,00 €, Gesamt 50,00 €
Erteilung eines Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein)
Online: Abgabe 10,00 €, Gebühr 10,00 €, Gesamt 20,00 €
Vor Ort: Abgabe 10,00 €, Gebühr 22,00 €, Gesamt 32,00 €
Sie können bei uns BAR oder mit EC Karte bezahlen.
Bevor ein Fischereischein ausgestellt werden kann, ist die erfolgreiche Ablegung einer Fischereiprüfung Voraussetzung.
Die Anmeldung hierzu erfolgt bei der
Kreisverwaltung Paderborn
Ordnungsamt
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Tel. 05251 / 308-610
Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Wenn Sie die Fischereiprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Fischereischeine können Sie im Bürgerbüro sowohl neu ausstellen, als auch verlängern lassen.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.
Neben dem Fischereischein ist eine Fischereierlaubnis erforderlich. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein) oder in Angelsportgeschäften.
Voraussetzung für die Gültigkeit des Fischereischeins in Nordrhein-Westfalen ist die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe.
Bei persönlicher Antragstellung:
Personalausweis/Reisepass
Fischereiprüfungszeugnis; bei Verlängerung den abgelaufenen Fischereischein
Alle Unterlagen werden im Original benötigt.
Bei Online Beantragung:
Bund.ID-Konto mit Online-Ausweisfunktion (Personalausweis oder eID)
Bei Antragstellung vor Ort bei der Stadt oder Gemeinde erfolgt die Ausgabe per E-Mail und/oder als Ausdruck unmittelbar.
Bei einer erfolgreicher Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ebenfalls unmittelbar in digitaler Form im BundID-Postfach der antragstellenden Person zur Verfügung.
Der Scheckkarten-Fischereischein wird einige Wochen später durch den zentralen Scheckkarten-Druckdienstleister postalisch zugestellt.
Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde beantragen.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes) gestellt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich. Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger.
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Kleine Straße
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Tel. 05250 996-0
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