Bevor ein Fischereischein (außer Jugendfischereischein) ausgestellt werden kann, ist die erfolgreiche Ablegung einer Fischereiprüfung Voraussetzung.
Die Anmeldung hierzu erfolgt bei der
Kreisverwaltung Paderborn
Ordnungsamt
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Tel. 05251 / 308-610
Wenn Sie die Fischereiprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Fischereischeine können Sie im Bürgerbüro sowohl neu ausstellen, als auch verlängern lassen.
Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.
Ausstellung und Verlängerung des Jugendfischereischeins: 8 €
Ausstellung und Verlängerung des Fischereischeins für 1 Jahr: 16 €
Ausstellung und Verlängerung des Fünfjahresfischereischeins : 48 €
Sie können bei uns BAR oder mit EC Karte bezahlen.
Die Prüfung kann ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren können, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche nur in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers mit abgelegter Fischereiprüfung angeln.
Neben dem Fischereischein ist eine Fischereierlaubnis erforderlich. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein) oder in Angelsportgeschäften.
Personalausweis/Reisepass
Fischereiprüfungszeugnis; bei Verlängerung den abgelaufenen Fischereischein
biometrisches Lichtbild
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Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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