Ihr Kind möchte in der Kindertageseinrichtung (KiTa) Mittag essen? Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, die Sozialleistungen (z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen des Jobcenters) erhalten, können die Kosten zum gemeinschaftlichen Mittagessen übernommen werden.
Leistungen für Bildung erhalten Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die
eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
keine Ausbildungsvergütung erhalten und
Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII oder Asylbewerberleistungen haben.
Bei Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Sie haben eine Essensgeldabrechnung erhalten - was nun?
Je nachdem, welche Sozialleistung Sie beziehen, wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Sie beziehen aktuell Wohngeld? Wenden Sie sich mit der Essensgeldabrechnung an die zuständige Sachbearbeitung der Wohngeldstelle im Sozialamt der Stadt Delbrück. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf dem Wohngeldbescheid.
Sie beziehen aktuell Kinderzuschlag? Wenden Sie sich mit der Essensgeldabrechnung und Ihrem aktuellen Kinderzuschlagsbescheid an das Sozialamt der Stadt Delbrück (05250 / 996-220) .
Sie beziehen aktuell Jobcenterleistungen? Wenden Sie sich mit der Essensgeldabrechnung an die zuständige Sachbearbeitung des Jobcenters. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf dem Leistungsbescheid.
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