Die Stadt Delbrück berät Sie gerne im Bereich Elternbeiträge.
Wenn Sie Fragen zur Essengeldabrechnung (Kostenübernahme) haben, folgen Sie bitte dem untenstehenden Link.
Festsetzung des Elternbeitrages
Die Stadt Delbrück zieht die Kindergartenbeiträge für alle Kindergärten im Stadtgebiet, unabhängig von der Trägerschaft (also auch für kirchliche Kindergärten und freie Träger) für den Kreis Paderborn ein. Gemäß § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) ist der Elternbeitrag landeseinheitlich festgesetzt worden. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge können Sie in der Beitragstabelle (siehe Elternbeitragssatzung KiTa) entnehmen.
Danach ist das Einkommen die Summe der positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Maßgebend sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Hiervon abgezogen werden nur die Werbungskosten. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Für das 3. und jedes weitere Kind sind die nach § 32 Abs. 6 Einkommensteuergesetz zu gewährenden Freibeträge abzuziehen.
Besuchen mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig die Einrichtung, so ist für das zweite und jedes weitere (jüngere) Kind kein Beitrag zu zahlen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eines der Kinder in einer anderen Tageseinrichtung für Kinder betreut wird. Eltern, die nicht in der Lage sind den Elternbeitrag zu entrichten, können beim Kreisjugendamt Paderborn bzw. bei der Außenstelle des Kreisjugendamtes Paderborn in Delbrück einen Antrag auf Erlass stellen. Die Kosten für das Mittagessen in der Tagesstätten- und Hortgruppe werden den Erziehungsberechtigten gesondert in Rechnung gestellt.
Zur Berechnung des Kindergartenbeitrages wird der Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes benötigt.
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