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Sondernutzung (vorübergehende Nutzung)

Details

Die Stadt Delbrück kümmert sich um die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Inanspruchnahme der Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet über den Gemeingebrauch hinaus.

Typische Beispiele sind das Aufstellen von Informations- oder Verkaufsständen sowie Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt auch vor, wenn Transparente im Zuge von Straßen angebracht werden.

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