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Sondernutzung (vorübergehende Nutzung)

Details

Die Stadt Delbrück kümmert sich um die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Inanspruchnahme der Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet über den Gemeingebrauch hinaus.

Typische Beispiele sind das Aufstellen von Informations- oder Verkaufsständen sowie Warenauslagen im öffentlichen Verkehrsraum. Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt auch vor, wenn Transparente im Zuge von Straßen angebracht werden.

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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