Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen möchten, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Für nähere Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zusätzlich benötigen Sie die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Aufstellererlaubnis) und eine Geeignetheitsbestätigung. Das ist eine behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort des jeweiligen Spielgeräts den gültigen Vorschriften entspricht.
Die Online-Anträge zu diesen Dienstleistungen, finden Sie beim Wirtschaftsserviceportal NRW (siehe Link weiter unten). Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen.
Um Anträge über das Wirtschaftsserviceportal stellen zu können, benötigen Sie einen Account. Diesen können Sie dort anlegen.
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