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Sportanlagen

Details

Bei der Stadt Delbrück wird sich um die Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportplätze, Sport- und Mehrzweckhallen gekümmert. Die Nutzung der städtischen Sportanlagen ist mit dem Fachbereich Bildung/Sport/Kultur der Stadt Delbrück abzustimmen.

Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung haben die Schulen einen vorrangigen Nutzungsanspruch.

Weitere Informationen erhalten Sie über den untenstehenden Link oder direkt bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Hinweise

Die Sporthallen sind in den Sommerferien drei Wochen geschlossen.

Begriffe im Kontext

Sporthalle, Sporthallen, Mehrzweckhalle, Sportplatz, Sportplätze, Sportstätte, Sportstätten

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