Bei der Stadt Delbrück wird sich um die Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportplätze, Sport- und Mehrzweckhallen gekümmert. Die Nutzung der städtischen Sportanlagen ist mit dem Fachbereich Bildung/Sport/Kultur der Stadt Delbrück abzustimmen.
Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung haben die Schulen einen vorrangigen Nutzungsanspruch.
Weitere Informationen erhalten Sie über den untenstehenden Link oder direkt bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Sporthallen sind in den Sommerferien drei Wochen geschlossen.
Für die Beantragung von Nutzungszeiten ist ein Vorlauf von mindestens 2 Wochen zu beachten.
Eine Belegung in den Schulferien muss spätestens 4 Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin beantragt werden. Bei größeren Veranstaltungen sollte die Antragstellung mindestens 2 Monate im Voraus erfolgen.
Die Anträge auf Vergabe von städtischen Hallenbelegungen sind grundsätzlich schriftlich einzureichen. Mitzuteilen sind:
der Nutzungszweck (bspw. Training, Wettkampf, Veranstaltung, Fortbildung etc.).
die Sportart
eine Beschreibung (bspw. Mannschaftsart)
die gewünschte städtische Sportstätte (inkl. Anzahl der Hallenteile o.ä.)
das Datum der Nutzung (inkl. einmalige oder periodische Nutzung)
die Anfangs- und Endzeit der Nutzung (einschließlich Vor- und Nachbearbeitung)
eine Ansprechperson mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen (möglichst eine Person pro Verein bzw. Abteilung)
Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular
Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr