Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Folgen Sie dazu bitte dem unten hinterlegten Link.
Ein Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen kann alternativ auch im Ordnungsamt gestellt werden.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über Gesellschaften mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können schriftlich (Adresse Bundesamt für Justiz - Gewerbezentralregister - 53094 Bonn) bzw. über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.
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