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Sportförderung

Details

Die Stadt Delbrück kann die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, unter anderem durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Mitarbeiterin.

Hinweise

Zuschüsse zu Bauvorhaben (Sportförderrichtlinie Nr. 4)

Nutzen Sie bitte das unter "Downloads" verfügbare Antragsformular.

Begriffe im Kontext

Sportförderungsrichtlinie, Sportförderrichtlinie, Sportförderungsrichtlinien

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