Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Delbrück berät Denkmaleigentümer/innen und interessierte Bürgerinnen und Bürger bei allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz, Denkmalpflege und Denkmalrecht. Die Gesetzesgrundlage ist das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen.
Wir beraten Sie zu Fragen des Denkmalschutzes, erteilen denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse, geben Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren ab, erteilen für Baudenkmäler und besonders erhaltenswürdige Bausubstanz Ausnahmen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV).
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