Die Reinigung öffentlicher Straßen, wozu auch der Winterdienst gehört, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geregelt.
Es wird unterschieden zwischen Reinigungspflichten der Stadt Delbrück und auf die AnwohnerInnen übertragene Reinigungspflichten. So sind zum Beispiel Gehwege entlang öffentlicher Straßen von den AnliegerInnen entlang ihrer Grundstücksbreite zu reinigen bzw. zu räumen (Winterdienst). Als Gehwege zählen auch Fahrbahnränder von Straßen, die auf keiner Seite einen erkennbaren abgeteilten bzw. abgegrenzten Gehweg besitzen, in einer Breite von 1,20 m.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der unten verlinkten Satzung oder sprechen Sie uns an.
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