Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Delbrück wohnen, aber trotzdem gern hier heiraten würden, dann melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesbeamten an und sagen ihm, dass Sie im Standesamt Delbrück getraut werden möchten. Ihre Unterlagen werden dann hierher weitergeleitet. Die Anmeldung zur Eheschließung ist von beiden Eheschließenden gemeinsam vorzunehmen.
Seit April 2024 finden standesamtliche Eheschließungen im Trauzimmer des Rathauses statt.
Wo und wann finden Trauungen statt?
Außerhalb des Rathauses werden Trautermine in begrenztem Umfang an festgelegten Freitagen und Samstagen in der Hirtenkapelle – Lippstädter Straße 88, Stadtteil Hagen – angeboten.
Unter Downloads finden Sie Bilder und Termine in der Übersicht.
Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens! Der Gesamtbetrag lässt sich nicht pauschal angeben, denn er hängt von vielen Einzelfragen ab. Darum geben wir Ihnen nachstehend eine Übersicht über die wichtigsten Gebühren im Einzelnen:
feste Kosten
Prüfung der Unterlagen (beide Brautleute haben die deutsche Staatsangehörigkeit): 40 €
Prüfung der Unterlagen (einer oder beide Brautleute haben eine ausländische Staatsangehörigkeit): 66 €
Eheurkunde: 10 €
zusätzliche Kosten
Trauung am Freitagnachmittag oder Samstag: 66 €
Trauung in der Hirtenkapelle: 100 €
Stammbuch (je nach Ausführung): 25 - 40 €
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Sie haben aber die Möglichkeit, schon vorher einen Termin bei uns vormerken zu lassen, damit Sie langfristig und in aller Ruhe Ihre Hochzeitsvorbereitungen treffen können.
Die individuellen Voraussetzungen für eine Eheschließung sind bei den Brautpaaren sehr unterschiedlich. Darum ist es fast unmöglich, pauschale Angaben über die jeweils benötigten Unterlagen zu machen.
Fragen Sie uns - wir geben Ihnen dann eine ganz spezifische Auskunft, welche Unterlagen gerade Sie benötigen.
Auch im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von den zuständigen Stellen durchgeführt worden ist. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaften der betreffenden Länder in der Bundesrepublik geben. Auch das Standesamt Delbrück verfügt über grundsätzliches Informationsmaterial zu verschiedenen Ländern. Manche Staaten fordern für die Eheschließung ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt.
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