Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Delbrück wohnen, aber trotzdem gern hier heiraten würden, dann melden Sie Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesbeamten an und sagen ihm, dass Sie im Standesamt Delbrück getraut werden möchten. Ihre Unterlagen werden dann hierher weitergeleitet. Die Anmeldung zur Eheschließung ist von beiden Eheschließenden gemeinsam vorzunehmen.
Seit April 2024 finden standesamtliche Eheschließungen im Trauzimmer des Rathauses statt.
Außerhalb des Rathauses werden Trautermine in begrenztem Umfang an festgelegten Freitagen und Samstagen in der Hirtenkapelle – Lippstädter Straße 88, Stadtteil Hagen – angeboten.
Unter Downloads finden Sie Bilder und Termine in der Übersicht.
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Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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