Bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie uns gerne in Bezug auf eine Stundung / Ratenzahlung kontaktieren. Dafür benötigen wir eine schriftliche Begründung, das Kassenzeichen und das neue Zahlungsziel / die Raten.
Bitte melden Sie sich so früh wie möglich - idealerweise sobald Sie eine Rechnung / einen Bescheid erhalten haben!
Je nach Höhe des zu zahlenden Betrags können Stundungszinsen anfallen.
Es ist möglich die Fälligkeit der Zahlung aufzuschieben oder den Betrag in Raten aufzuteilen.
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