Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Bauaufsichtsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das zu teilende Grundstück befindet. Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen (siehe hierzu untenstehenden Link).
Zur Teilung eines unbebauten Grundstückes kann auf Antrag ein Negativzeugnis ausgestellt werden, welches die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der vorgesehenen Teilung bescheinigt.
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