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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Details

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für geweberechtliche Erlaubnisse benötigt, zum Beispiel für

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,

  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,

  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlageberatung, sowie für die

  • Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.

Nähere Auskünfte erteilen wir gern.

Voraussetzungen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie keine offenen Forderungen, z.B. aus Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuern und anderen offenen Forderungen, haben.

Verfahrensablauf

Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per E-Mail oder online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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