Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für geweberechtliche Erlaubnisse benötigt, zum Beispiel für
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlageberatung, sowie für die
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.
Nähere Auskünfte erteilen wir gern.
Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
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