Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für geweberechtliche Erlaubnisse benötigt, zum Beispiel für
Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlageberatung, sowie für die
Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen.
Nähere Auskünfte erteilen wir gern.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie keine offenen Forderungen, z.B. aus Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuern und anderen offenen Forderungen, haben.
Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per E-Mail oder online bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt. Sie können sie auch persönlich bei uns abholen.
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