Seit dem 01. Oktober 2023 haben Sie die Möglichkeit den Untersuchungsberechtigungsschein online zu beantragen!
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie vorher ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde beantragen. Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.
Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins erfolgt gebührenfrei.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin aushändigen, damit diese/r die Untersuchungskosten erstattet bekommt.
der Hauptwohnsitz muss in Delbrück sein
Sie benötigen ein gültiges Ausweisdokument
Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Online-Dienst benötigen Sie ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Beantragung online:
Rufen Sie die Webseite für den Online-Antrag auf, indem Sie unter "Antragsformulare" den hinterlegten Link anklicken. Auf der Webseite für den Online-Antrag melden Sie sich anschließend mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben weitere Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können Sie speichern und ausdrucken.
Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):
Buchen Sie gerne hier online einen Termin und kommen Sie zur vereinbarten Zeit vorbei. Selbstverständlich können Sie auch ohne vorherigen Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.
Ärztliche Untersuchung:
Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (auf dem Handy oder als Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken und von der erziehungsberechtigten Person ausfüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
Gemeinsamer Runderlass - Verfahren zur Durchführung und Abrechnung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
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