Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Die Gemeinden führen eine Liste der Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen. In dieser Objektliste ist je nach Gefährdungsgrad für jedes Objekt ausgewiesen, in welchen Zeitabständen die Brandverhütungsschau durchzuführen ist. Das längste Zeitintervall zwischen zwei Brandverhütungsschauen beträgt jedoch maximal 6 Jahre.
Für die Durchführung der Brandverhütungsschau sowie deren Vor- und Nachbereitung werden Gebühren erhoben.
Die Brandschutztechniker melden sich zu gegebener Zeit beim Betreiber eines betreffenden Objektes zur Brandverhütungsschau an. Nach einvernehmlicher Terminabsprache wird die Brandverhütungsschau in Begleitung eines Objektverantwortlichen durchgeführt.
Stellt der Brandschutztechniker brandschutztechnische Mängel fest, werden diese protokolliert und in einem Bericht zusammengefasst. Die vorgefundenen Mängel sind innerhalb einer zu bestimmenden Frist zu beseitigen und ihre Abstellung zu melden.
Die Brandverhütungsschau ist gem. § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) eine Aufgabe der Gemeinde. Näheres enthält die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Stadt Delbrück.
Die Brandverhütungsschauen in Delbrück werden seit dem 01.07.2016 in eigener Zuständigkeit durch den ausgebildeten Brandschutztechniker, Herrn Ralf Fischer, durchgeführt.
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33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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