Gebäude, Betriebe und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden können, sind im Hinblick auf die Belange des Brandschutzes zu überprüfen.
Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Die Gemeinden führen eine Liste der Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen. In dieser Objektliste ist je nach Gefährdungsgrad für jedes Objekt ausgewiesen, in welchen Zeitabständen die Brandverhütungsschau durchzuführen ist. Das längste Zeitintervall zwischen zwei Brandverhütungsschauen beträgt jedoch maximal 6 Jahre.
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