Welche Urkunden gibt es?
Geburtsurkunde
Eheurkunde
Sterbeurkunde
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch als mehrsprachige, internationale Urkunden oder in Form von beglaubigten Registerabschriften ausgestellt werden.
Jede Urkunde kostet 10 €. Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Rentenzwecke.
Geburten, Eheschließungen und Todesfälle werden immer am Ort des Ereignisses beurkundet und die entsprechenden Personenstandsregister auch dort weitergeführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb (unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz) bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, also die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Die Personenstandsregister für die ehemals selbständigen Standesämter Boke, Bentfeld, Mantinghausen, Schwelle, Ostenland, Westenholz und Westerloh werden seit deren Auflösung im Standesamt Delbrück geführt.
Urkunden können persönlich, telefonisch oder schriftlich beim Standesamt angefordert werden.
Aus Datenschutzgründen können grundsätzlich nur folgende Personen die Ausstellung einer Urkunde beantragen:
die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
der Ehegatte (die Ehe darf nicht geschieden sein)
Vorfahren (Eltern, Großeltern usw.)
Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.)
Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann einen Anspruch auf Ausstellung der Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht der berechtigten Person vorlegen können.
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Tel. 05250 996-0
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