Lernmittelfreiheit

Übernahme von Schulbuchkosten

Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen werden Lernmittel nach Maßgabe des Schulgesetzes gewährt. Lernmittel sind Schulbücher und sonstige dem gleichen Zwecke dienende Unterrichtsmittel, die für die Hand des Schülers bestimmt sind.

Nicht unter den Lernmittelbegriff fallen die Gegenstände, die im Unterricht als Gebrauchs- und Übungsmaterial verwendet werden, z.B. Hefte, Zeichenblöcke, Schreibutensilien, Zirkel etc.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für alle Schulformen Durchschnittsbeträge festgelegt, die den durchschnittlichen Aufwendungen für die Beschaffung der in einem Schuljahr insgesamt erforderlichen Lernmittel entsprechen.

Für die allgemeinbildenden Schulen wurden folgende Durchschnittsbeträge festgesetzt:

1. Primarstufe

Grundschule: bis zu 36 EUR

2. Sekundarstufe I (Klassen 5 - 10)

Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule: bis zu 78 EUR

3. Sekundarstufe II (Klassen 11 - 13)
Gymnasiale Oberstufe: bis zu 71 EUR

4. Förderschulen
Klassen 1 - 4: bis zu 36 EUR
Klassen 5 - 10: bis zu 78 EUR

In Höhe von 2/3 dieses festgelegten Durchschnittsbetrages überlässt die Stadt Delbrück jedem Schüler der städtischen Schulen Schulbücher und andere Lernmittel zum befristeten Gebrauch (Ausleihe).

Von diesem Durchschnittsbetrag haben die Erziehungsberechtigten 1/3 auf eigene Kosten zu tragen (Eigenanteil). Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern mit, welche Lernmittel auf eigene Kosten im Rahmen dieses Eigenanteils zu beschaffen sind.

Der Eigenanteil entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. In seiner Sitzung am 09.11.2006 hat der Rat der Stadt Delbrück beschlossen, dass der Eigenanteil darüber hinaus auch für Personen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, als zusätzliche und freiwillige Leistung der Stadt Delbrück übernommen wird.

Die Erstattung von Schulbuchkosten kann gegen Vorlage der entsprechenden Leistungsbescheide und eines Nachweises über die zu beschaffenden Bücher im Fachbereich Bildung/Sport/Kultur der Stadt Delbrück beantragt werden.

 
 

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