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Der Schlinghof

Ein Schling oder eine Schlinge ist ein Durchlass durch die Landwehr. Landwehren, auch Knicke genannt, sind oft viele Kilometer lange Befestigungslinien, die ein bestimmtes Gebiet schützen.

Sie wurden gelegentlich als Wälle angelegt und fast immer mit undurchdringlichem Gebüsch aus Rot- und Weißdorn, Hagebutten und so weiter bepflanzt. Sie boten Schutz gegen Überfälle feindlicher Truppen während der Fehden des Mittlealters.
Eine solche Landwehr umgab das Dorf Delbrück und einen wichtigen Teil seiner Felder. Die vier Schlingen, also die Stellen, wo Wege durch die Landwehr in den geschützte Bereich führten, waren mit einem Tor oder Gatter befestigt. Diese Zugänge waren in der Regel leicht zu verteidigen. Der Schlingmann hatte dieses Tor abends zu schlißen und morgens zu öffnen.
Neben der inneren Landwehr, die das Dorf Delbrück umschloss, gab es auch noch eine äußere Landwehr, die das ganze alte Land (Amt) Delbrück umgab. Die Höfe, die die Schlingen an der äußeren Grenze bewachten, nannte man in Delbrück Wecker. Sie hatten bei Gefahr die Bewohner des Landes zu wecken, also in Alarmbereitschaft zu setzen.

Delbrück war stolz auf seine eigene Gerichtsbarkeit, die auf Privilegien beruhte. Am Jahrgericht in Delbrück, das ein reines Bauerngericht war, nahm auch ein Vertreter des Landesherrn - der Drost - teil. Er durfte zwar kein Recht sprechen, jedoch hatte er Anteil an den (Geld-)Strafen, die verhängt wurden. Die Eigenständigkeit der Delbrücker Rechtsprechung wurde mit einem Brauch immer wieder versichert. Am Gerichtstag zogen die Vorsteher des Landes Delbrück, das waren die Landknechte, der Hausgenossenrichter und der Hausgenossenknecht, sowie die Ratsmänner mit vile Volk zum Schlinghof an der Sudmühle und erwarteten den Drost hinter dem geschlossenen Tor. Bei der Ankunft des Drosten wurde er gefragt, ob er das Recht bringen oder es in Delbrück suchen wolle. Erst wenn er sagte, er wolle das Recht in Delbrück suchen, wurde ihm das Tor geöffnet und er wurde zum Gerichtsplatz, dem Hagedorn am Kirchplatz geleitet. In dieser formelhaften Sprache wurde im mittelalterlichen Verständnis ausgedrückt, dass sich das Recht bereits in Delbrück befand und nicht von außen angebracht werden konnte.

Übrigens wurde diese Tradition etwas abgewandelt auch nach der Auflösung des Hochstift Paderborn weitergeführt. Noch bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Bischof, wenn er etwa zur Firmung nach Delbrück kam, am Schlinghof in Empfang genommen. Die dicke Eiche, gepflanzt 1822, in der Nähe der Hofeinfahrt heißt daher heute noch die "Bischofseiche".


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