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Hagedorn

Das Wort "hagedorn" ist vom mittelhochdeutschen "hag" abgeleitet, das eine Umzäunung, eine Hecke, aber auch einen umfriedeten Ort bezeichnet.

Der Hagedorn, unmittelbar am Kirchplatz gelegen, war im Mittelalter der zentrale Gerichtsplatz Delbrücks. Das Gericht fand unter freiem Himmel statt. Eine Besonderheit des Delbrücker Gerichts war, dass es bis zur Auflösung des Hochstifts Paderborn als Staat ein reines Bauerngericht blieb. Seine Kompetenz reichte bis zur Blutgerichtsbarkeit. Unweit Delbrücks in der Boker Heide an der heutigen Galgenlaake gab es daher auch einen Galgen. Urkundlich erwähnt wird das Delbrücker Gericht am Hagedorn erstmals im Privileg des Bischofs von Paderborn 1415. Dort wurde festgelegt, dass kein Delbrücker vor ein anderes Gericht geladen werden durfte als vor den Hagedorn. Das war von großer Bedeutung, denn vor allem Freigerichtsstühle waren damals käuflich und die Gerichtsherren wollten davon wirtschaftlich profitieren. Auf dem Grundstück errichtete später die Kuafmannsfamilie Lewerken ein Gebäude.

Neben dem Hagedorn entstand früh das Rathaus des Landes Delbrück. 1590 wird von der Errichtung berichtet; jedoch ist nicht ganz klar, ob es einen Vorgängerbau gab. Der Rat, bestehend aus 20 Voll- und Halbmietern aus den Delbrücker Bauernschaften, war für die Verwaltung des Delbrücker Landes zuständig. Dort stand ab 1823 die Jungenschule, dann die Sparkasse des Amtes Delbrück.

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