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Standrohrverleih

Bedingungen für den Verleih eines Standrohres

Die Stadtbetriebe Delbrück verleihen in begründeten Fällen längstens bis zu einer Dauer von sechs Monaten Standrohre zur Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Netz. Die Standrohre erhalten Sie beim Wasserwerk nach telefonischer Anmeldung (05250/ 932 907), sofern zuvor die erforderliche Kaution von 600,00 € bei der Stadt Delbrück, Fachbereich II - Zahlungsabwicklung, Himmelreichallee 20, 33129 Delbrück, hinterlegt wurde. Diese Kaution wird nach der Ausleihe bei unversehrtem Zustand des Standrohres einschließlich Wasserzähler nach Abzug der Rechnung über den Verbrauch erstattet.

Der Verleih durch das Wasserwerk der Stadtbetriebe Delbrück ist mit Kosten verbunden.
Hierfür sind zu zahlen:

  • eine Ausleihpauschale in Höhe von 34,00 € zzgl. 7% MwSt.,
  • eine Tagesnutzungsentschädigung von 0,25 € sowie
  • das Wassergeld in Höhe von zurzeit 1,49 € pro verbrauchtem Kubikmeter Wasser
    zzgl. 7 % MwSt.

Bei Inbetriebnahme des Standrohres ist die Funktion des Zählers zu überprüfen. Sollte der Zähler defekt sein, ist unverzüglich das Wasserwerk davon in Kenntnis zu setzen. Andernfalls behalten sich die Stadtbetriebe eine Schätzung des Wasserverbrauchs aufgrund der maximalen Durchflussmenge vor.

Daneben bittet das Wasserwerk um eine sorgsame Handhabung mit dem Standrohr. Insbesondere sind Verschmutzungen des Zählers durch Sand- oder Steineintrag und eventuelle Schäden am Standrohr zu vermeiden. Für die Beschädigung eines Standrohres werden Ihnen die entstandenen Kosten für die Reparatur bzw. für die Anschaffung eines neuen Standrohres in Rechnung gestellt.

Je nach Verwendung des Wassers ist eine Abwassergebühr zu zahlen. Diese wird erhoben, wenn Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser.
Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 2,79 € pro Kubikmeter. 

Eine Befüllung oder Entleerung von privaten Schwimmbecken ist über ein Standrohr der Stadt Delbrück nicht möglich. Ebenso darf bei der Standrohrbenutzung für Bauwasser das Wasser rein für bauliche Zwecke genutzt werden.

Vor dem Beginn von Arbeiten (Aufstellen des Standrohres im Straßenraum), die sich auf den Straßenverkehr auswirken, sind gem. § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung von der zuständigen Behörde (Stadt Delbrück, Fachbereich III, 05250/996-181) entsprechende Verkehrsanordnungen einzuholen.

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