Sie benötigen Urkunden? Wir geben Ihnen dazu gern einige Informationen!
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können auch als mehrsprachige, internationale Urkunden oder in Form von beglaubigten Registerabschriften ausgestellt werden.
Geburten, Eheschließungen und Todesfälle werden immer am Ort des Ereignisses beurkundet und die entsprechenden Personenstandsregister auch dort weitergeführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie deshalb (unabhängig vom derzeitigen Wohnsitz) bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, also die Geburtsurkunde z.B. bei dem Standesamt, das die Geburt beurkundet hat. Die Personenstandsregister für die ehemals selbständigen Standesämter Boke, Bentfeld, Mantinghausen, Schwelle, Ostenland, Westenholz und Westerloh werden seit deren Auflösung im Standesamt Delbrück geführt.
Aus Datenschutzgründen können grundsätzlich nur folgende Personen die Ausstellung einer Urkunde beantragen:
Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann einen Anspruch auf Ausstellung der Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder eine Vollmacht der berechtigten Person vorlegen können.
Jede Urkunde kostet 10 €. Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Rentenzwecke.
Urkunden können persönlich, telefonisch oder schriftlich beim Standesamt angefordert werden.
Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Lange Str. 45
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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