Sterbefälle

Delbrücker Friedhof im Winter

Zur Beurkundung eines Sterbefalles geben wir Ihnen nachstehende Informationen.

Häufig gestellte Fragen

Wo ist ein Sterbefall anzuzeigen?

Alle Sterbefälle, die im Stadtgebiet von Delbrück (einschl. der Stadtteile) eintreten, sind beim Standesamt Delbrück anzuzeigen (Haussterbefall, Unfalltod, Tod durch Fremdverschulden oder Suizid). Verstirbt jemand im Krankenhaus, ist immer das Standesamt am Ort des Krankenhauses für die Beurkundung des Sterbefalles zuständig.

Wann ist ein Sterbefall anzuzeigen?

Ein Sterbefall muß spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Wer hat einen Sterbefall anzuzeigen?

Der Sterbefall kann von einem Familienangehörigen oder jeder anderen Person angezeigt werden, die von dem Tod aus eigenem Wissen unterrichtet ist. In der Regel übernehmen die Bestattungsunternehmen diese Aufgabe.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung eines Sterbefalles ist gebührenfrei. Kostenfreie Urkunden werden ausgestellt für die Bestattung, für die Krankenkasse und für Rentenzwecke. Alle weiteren Urkunden sind gebührenpflichtig: die erste zusätzliche Urkunde kostet 10 €, jede weitere 5 €.

 
 

Kontakt

Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.