Förderung von Klima- und Umweltschutz auf Ferienfreizeiten

Ferienfreizeiten sind eine hervorragende Möglichkeit, im Rahmen der Jugendarbeit Kinder und Jugendliche für wichtige Themen wie Klima, Umwelt- und Ressourcenschutz zu sensibilisieren und zu begeistern.

© Lukas Wolke - Ferienfreizeit Sudhagen
© Lukas Wolke - Ferienfreizeit Sudhagen

Ziel der Förderung

Durch pädagogische Lerneinheiten in Theorie und Praxis (Spiele, gemeinnützige Aktionen, …) soll vermittelt werden, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen nicht nur Einschränkungen bedeutet, sondern auch jede Menge Spaß macht, Kreativität fördert und unsere Welt für uns und unsere Mitmenschen schlussendlich verbessert.

Dazu bezuschusst die Delbrücker Klimakommission Programmpunkte der Ferienfreizeiten, die diese Themen aufgreifen und möglichst spannend und informativ den Teilnehmenden vermitteln.

Wer kann sich für die Förderung bewerben und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Alle in Delbrück ansässigen Träger der offenen Jugendarbeit sowie ortsansässige Vereine, die mehrtägige Ferienfreizeiten und eintägige Ferienveranstaltungen anbieten, können sich bewerben.
  • Das Bewerbungsformular muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bei der Stadt Delbrück eingehen.
  • Die geförderten Einheiten müssen Teil einer mindestens eintägigen Ferienfreizeit und pro Einheit „programmfüllend“ sein (z. B. ein Vormittag oder ein Nachmittag oder ein Abendprogramm).
  • Praxisorientierte Aktivitäten sollten im Rahmen von Theorieeinheiten vorbereitet und/oder nachbereitet werden.
  • Die Anzahl der Teilnehmenden muss mindestens 5 Personen betragen, exklusive Gruppenleiter.

Wie viel wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt pro Einheit. Es können maximal zwei Einheiten pro Ferienfreizeit gefördert werden. Bei Tagesveranstaltungen kann lediglich eine Einheit gefördert werden.
  • Die Höhe der Förderung liegt bei insgesamt max. 500 EUR pro Antragsteller. Die Fördersumme wird von der Klimakommission individuell entschieden in Abhängigkeit vom Umfang/Aufwand und den erwarteten Teilnehmerzahlen.
  • Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Delbrück, die aus dem Budget der Klimakommission bezahlt wird. Die zu fördernden Ferienfreizeiten werden von einer Jury der Klimakommission ausgewählt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Eine Förderung kann nur erfolgen, sofern noch Haushaltsmittel verfügbar sind.
 
 

Kontakt

Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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