Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge, die sich rechtmäßig in Delbrück aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben einer individuellen Beratung werden finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft sowie Krankenhilfe gewährt.
Soziale Betreuung Weiterhin werden Beratungen und Mithilfen in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens angeboten, bei z.B.: der Beantragung einmaliger Beihilfen, dem Umgang mit Behörden, einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland, dem Besuch von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:
Stadt Delbrück
Der Bürgermeister
Lange Str. 45
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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