Private Zwischenzähler

Kommen private Zwischenzähler zum Einsatz (z. B. für die Erfassung von Gartensprengwasser), können diese nur berücksichtigt werden, wenn die Eichgültigkeit (6 Jahre) gegeben ist. Die Neuanlage von privaten Zwischenzählern muss grundsätzlich vor Einbau beim Steueramt beantragt werden (s. Antragsformular).

Sowohl die Neuanlage als auch der Austausch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichung eines privaten Zwischenzählers sind durch einen Installateur unter Verwendung eines von der Stadt Delbrück zur Verfügung gestellten Vordruckes der Stadt Delbrück nachzuweisen, damit die erforderlichen Daten in das Abrechnungssystem eingepflegt werden können. Der Vordruck wird nach Antragstellung mit weiteren Informationen an die Antragsteller versandt.

Die Berücksichtigung zurückgehaltener Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr ist schriftlich bis zum 15.01. des nachfolgenden Jahres bei der Stadt Delbrück geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung v. Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist). Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden, wenn zur Berücksichtigung von Wasserschwundmengen nachprüfbare Unterlagen vorgelegt werden müssen (z. B. "Bäckereiabzug").

Die privaten Zwischenzählerdaten sind in der Regel auf der Wasserzählerablesekarte zusammen mit dem städtischen Zähler abgedruckt.

Wenn auf dieser Karte neben dem Stadtwasserzählerstand auch die Stände der privaten Zwischenzähler mitgeteilt werden, gilt die o. g. Frist als eingehalten.

 
 

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