Bei der Umsetzung der neuen Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab dem 01.01.2025 orientiert sich die Stadt Delbrück an der Stellungnahme des VKU (Verband kommunaler Unternehmen e.V.). Die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien sollte mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umgesetzt werden, um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden. Konkret werden die Bürgerinnen und Bürger daher gebeten, stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Über die Altkleider-Container im Stadtgebiet sollten nach wie vor nur saubere und noch tragbare Textilien entsorgt werden.
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