Nach dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) können sich natürliche Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und diese Verstöße unter dem in diesem Gesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Ziel des HinSchG ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Dazu gehört auch der bestmögliche Schutz ihrer Identität.
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A02019L1937-20230502
Das HinSchG unterscheidet zwischen internen und externen Meldestellen.
Bei der Stadt Delbrück ist eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich alle Beschäftigten wenden können. Wahlweise kann die Meldung auch an eine externe Meldestelle erfolgen.
Externe Meldestellen werden vom Bund oder den Ländern betrieben und stehen grundsätzlich allen Hinweisgebern offen.
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