Der Gewässerschutzbeauftragte ist der gesetzlich vorgeschriebene kommunale Betriebsbeauftragte der Stadt Delbrück, der für die innerbetriebliche Eigenüberwachung der städtischen Abwasseranlagen Sorge trägt. Seine Aufgaben sind detailliert im Wasserhaushaltsgesetz geregelt.
Die städtischen Abwasseranlagen bestehen aus dem öffentlichen Kanalisationsnetz einschließlich der Regenbecken und Pumpwerke sowie der Kläranlage der Stadt Delbrück. Der Gewässerschutzbeauftragte überwacht im Interesse des Gewässerschutzes die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen, die von dem Betreiber zu beachten hat. Dazu führt er insbesondere regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit, den ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Wartung der Anlagen durch. Festgestellte Mängel teilt er dem Betreiber mit und schlägt Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vor.
Er wirkt auf die innerbetriebliche Verbesserung der Abwasseranlagen zur Vermeidung oder Verminderung des Abwasseranfalls und zu umweltfreundlichen Produktionen hin. Der Gewässerschutzbeauftragte berät in allen Gewässerschutzangelegenheiten und klärt die Betriebsangehörigen über die im Betrieb verursachten Gewässerbelastungen sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung unter Berücksichtigung der wasserrechtlichen Vorschriften auf. Er erstattet einen jährlichen Bericht für den Bürgermeister über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen, die sich aus seinen Überwachungsaufgaben ergeben haben.
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