Durch die Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es den Straßenverkehrsbehörden möglich, für im Vorhinein planbare und regelbare Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen, bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidungen der Polizei zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen Verkehrsablaufs notwendig sind, eine verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet die private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch BF 4.
Der Kreis Paderborn hat für verschiedene Strecken entsprechende Streckenbeschreibungen erstellt, welche dem/der Verwaltungshelfer/in für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt.
Die Streckenbeschreibungen sind im Downloadbereich abrufbar.
Um einen Transport privat begleiten zu dürfen, müssen die privaten Begleiter (Verwaltungshelfer/in) durch einen Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde Paderborn für die jeweilige Strecke geschult sowie durch den Kreis Paderborn verpflichtet werden.
Voraussetzung hierfür ist die Einreichung folgender Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
- Antrag auf Verpflichtung als Verwaltungshelfer
- Antrag auf Streckeneinweisung
- Ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung
- Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
- Aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA), nicht älter als 3 Monate
Nachdem sämtliche o. g. Unterlagen vorliegen erfolgt eine Verpflichtung des Verwaltungshelfers durch das Straßenverkehrsamt.
Diese Verpflichtung ist auf einen Zeitraum von 3 Jahren befristet.
Danach leitet das Straßenverkehrsamt die Anträge auf Streckeneinweisung an die Kreispolizeibehörde Paderborn für die Abstimmung eines Einweisungstermins weiter.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formular unter der Rubrik "Downloads".
- ausgefüllter Antrag auf Verpflichtung als Verwaltungshelfer
- ausgefüllter Vordruck Streckeneinweisung
- ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA)
Straßenverkehrsordnung (StVO), Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
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