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Ordnungsbehördliche Bestattungen

Details

Zur Bestattung eines/einer Verstorbenen sind - in einer bestimmten Rangfolge - der Ehegatte/Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin und die nahen Verwandten verpflichtet.

Grundsätzlich haben die nahen Angehörigen die Kosten der Bestattung zu tragen. Ist ihnen dies nicht zumutbar, übernimmt das Sozialamt die angemessenen Kosten der Bestattung.

Sind keine Hinterbliebenen vorhanden bzw. während der gesetzlichen Bestattungsfrist nicht zu ermitteln oder weigern sich Hinterbliebene, eine Bestattung zu veranlassen, ist die örtliche Ordnungsbehörde verpflichtet, eine Bestattung anzuordnen. Die Beantragung ist schriftlich (per Post oder Email) möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 8 Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
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Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
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