Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Wenn Sie in Delbrück wohnen, ist für Sie der Keis Paderborn zuständig. Unten finden Sie den Link zur Elterngeldseite des Kreises!
Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie ansonsten auch in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Auf dem Familienportal des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein Elterngeldrechner mit Planer bereitgestellt. Den Link zum Elterngeldrechner finden Sie unten.
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