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Grundsteuer und Grundbesitzabgaben

Details

Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliche Grundbesitze
Grundsteuer B: alle anderen unbebauten und bebauten Grundbesitze

Kosten

Auf Basis des Einheitswertes der unbebauten und bebauten Grundbesitze ermittelt das Finanzamt Paderborn den Grundsteuermessbetrag. Dieser ergibt multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Delbrück die jährlich zu zahlende Grundsteuer. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt jährlich in der Haushaltssatzung der Stadt Delbrück.

Fristen

Zahlungsfrist

Die Grundsteuer wird von jeder/m Grundstückseigentümer/in durch den Abgabenbescheid erhoben. Sie wird zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des laufenden Jahres fällig. Erstattungen und Nachzahlungen aller Grundbesitzabgaben aus Vorjahren sind im laufenden Jahr in einer Sonderfälligkeitsrate ausgewiesen.

Unterlagen

Weiterführende Informationen

Hundesteuer, Müllgebühren, Straßenreinigung

Die Veranlagung der Hundesteuer, Müllgebühren und Straßenreinigung des jährlichen Abgabebescheides wird durch das Steueramt festgesetzt. Änderungen bei der Hundesteuer und den Müllgebühren im laufenden Jahr werden ebenfalls vom Steueramt bearbeitet. Eine Grundlagenänderung der Straßenreinigung erfolgt durch Herrn Strozoda, Tel. 05250 / 996-275.

Wassergeldgebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt Delbrück eine Benutzungsgebühr (Wassergeldgebühr). Die Höhe der Gebühren wird auf der Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Stadtrates in einer Gebührensatzung festgelegt.

Entwässerungsgebühren

Für die Einleitung von Abwässern in das stadteigene Kanalnetz wird nach Maßgabe der geltenden Gebührensatzung eine Entwässerungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren wird auf Grundlage einer Kostenkalkulation ermittelt und durch Beschluss des Stadtrates in einer Gebührensatzung festgelegt.

Kleineinleiterabgabe

Die Kleineinleiterabgabe wird nach der Zahl der Grundstücksbewohner, die am 30.06. des laufenden Jahres gemeldet sind, festgesetzt.

Kontakt

Besucheradresse
Stadt Delbrück
Kleine Straße
33129 Delbrück
Tel. 05250 996-0
nfdlbrckd
Kontaktformular

Postadresse
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129 Delbrück

Öffnungszeiten

Montag – Freitag
08:30 – 12:30 Uhr
Montag - Mittwoch
14:00 – 16:30 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr

Weitere Öffnungszeiten

 
Wappen der Stadt Delbrück, zehn Orte, eine Stadt.
 

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