Erste Nester von Eichenprozessionsspinnern

10.06.2020

in Westenholz und Lippling gefunden

Ein vom Eichenprozessionsspinner befallener Eichstamm.
Ein vom Eichenprozessionsspinner befallener Eichstamm.

Nun gibt es auch erste Nester von Eichenprozessionsspinnern in Westenholz und Lippling. Der Bauhof der Stadt Delbrück wird an den besonders betroffenen Stellen Hinweisschilder aufstellen, damit Bürgerinnen und Bürger gewarnt sind.
Der Eichenprozessionsspinner kommt an allen Eichen-Arten vor. Befallen sind meist freistehende, ältere Bäume am Waldrand, auf Feldern oder Wiesen. Zu erkennen sind derzeit die mit Raupen und Larvenhäuten gefüllten Gespinstnester am oberen aber auch unteren Baumstamm. Die Raupenhaare können bei Körperkontakt eine akute gesundheitliche Gefährdung für den Menschen darstellen.
Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge, die sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen äußern. Häufig bilden sich Qaddeln am ganzen Körper. Reizungen an Mund und Nasenschleimhaut durch Einatmen der Haare können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten und Asthma führen.

Die Stadt Delbrück rät deshalb zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen bei einem festgestellten Befall:
• Grundsätzlich die Befallstelle meiden
• Raupen und Gespinste nicht berühren
• Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
• Empfindliche Hauptbereiche (z.B. Nacken, Hals, Unterarme) schützen
• Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind
• Bei Auftreten von allergischen Symptomen den behandelnden Arzt oder Hautarzt aufsuchen
• Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen.

Vorrangig muss eine Bekämpfung aus gesundheitlichen Gründen dort in Erwägung gezogen werden, wo Menschen durch die Gifthaare gefährdet sind wie im Bereich von Kindertageseinrichtungen oder auch Spielplätzen. Diese kontrolliert der Bauhof der Stadt Delbrück in regelmäßigen Abständen. Sollte hier und auf öffentlichem Gelände ein Befall mit Eichenprozessionsspinnern vorgefunden werden, so wird sich der Bauhof der Stadt Delbrück um die Bekämpfung kümmern. Mit Hilfe eines Spezialsaugers und der entsprechenden Schutzkleidung werden die Nester abgesaugt.
Zuständig zur Abwehr der Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände ist die Stadt Delbrück, bei Privatgrundstücken die Eigentümer. Privatpersonen sollten dabei jedoch nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen und für die Beseitigung der Schädlinge ein Fachunternehmen beauftragt werden. Die Stadt Delbrück ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf, wachsam zu sein und Nester von Eichenprozessionsspinner im öffentlichen Straßenraum an den Bauhof der Stadt Delbrück (Frau Anja Tepper, Telefon 05250 976-651, E-Mail anja.tepper@stadt-delbrueck.de) zu melden.

Weitere Informationen sind im Leitfaden zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners zu finden.

 
 

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