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Abschaffung des Kinderreisepasses ab Januar 2024

30.11.2023

Durch die Entscheidung des Bundestags, den Kinderreisepass zum Ende 2023 abzuschaffen, benötigen alle Kinder auch unter zwölf Jahren ab dem 01. Januar 2024, „normale“ Ausweisdokumente, um die Landesgrenze zu verlassen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist jedoch ausgeschlossen sowie auch eine kurzfristige Ausstellung neuer Dokumente.

Abschaffung des Kinderreisepasses ab Januar 2024
Abschaffung des Kinderreisepasses ab Januar 2024

„Für die Ausstellung eines Personalausweises müssen Antragsstellende zwei bis vier Wochen und für die Ausstellung eines Reisepasses vier bis sechs Wochen an Zeit einplanen“, weist Alina Kerkstroer, Teamleitung des Bürgerbüros, Eltern darauf hin, sich rechtzeitig zu informieren, welches Dokument für das Reiseland benötigt wird, damit dies auch zum Reiseantritt vorliegt. Informationen zu den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachzulesen oder auch telefonisch bei den Mitarbeitenden des Bürgerbüros Telefon 05250 996-190 oder per E-Mail buergerbuero@delbrueck.de, zu erfragen.

Erkennbarkeit von Personen auf dem Passbild unbedingt erforderlich

Dokumente für Personen unter 24 Jahren werden mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Dabei ist zu beachten, dass ein Dokument nur solange gültig ist, wie man die Person auf dem Passbild noch erkennen und identifizieren kann. Es wird daher, gerade für sehr kleine Kinder, oft erforderlich werden, bereits vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Die Gebühren für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro.

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