13.03.2023
Die Stadt Delbrück teilt mit, dass die Abgabenbescheide in diesem Jahr erst ab April an die Bürger*innen zugestellt werden.
Die Stadt Delbrück teilt mit, dass die Abgabenbescheide in diesem Jahr erst ab April an die Bürger*innen zugestellt werden.
Grund hierfür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW (OVG NRW) und eine Gesetzesänderung durch den Landtag im Jahr 2022. Die Stadt Delbrück plant die geänderten Vorgaben durch eine neue Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2022 und die entsprechende rückwirkende Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2022 umzusetzen. Da die Änderungen zunächst durch den Rat beschlossen werden müssen, verzögert sich der Versand der Abgabenbescheide.
Hintergrund sind neue Vorgaben in Bezug auf die kalkulatorischen Kosten zur Eigenkapitalverzinsung. Nach dem Verwaltungsvorschlag soll sich die Schmutzwassergebühr für das Veranlagungsjahr 2022 im Vergleich zur ursprünglichen Festlegung vermindern.
Die Beratung dazu erfolgt am 09.03.2023 im Betriebsausschuss. Die Entscheidung darüber trifft der Stadtrat am 30.03.2023.
Der Versand der Jahresabgabenbescheide ist Anfang April dieses Jahres geplant. Die Fälligkeiten verschieben sich dementsprechend auf die nachfolgenden Monate.
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