07.07.2026
Gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen im ländlichen Raum können ab sofort einen Kultur-Scheck in Höhe von 500 Euro für öffentliche Kulturveranstaltungen beantragen. Gefördert werden unter anderem Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen oder Festivals. Die Förderung kann beispielsweise für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten oder Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden.
Anträge können für Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2026 digital über das Kultur.Web der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Voraussetzung sind förderfähige Ausgaben von mindestens 500 Euro; der Antrag wird nach Durchführung der Veranstaltung eingereicht.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/kultur-schecks-nordrhein-westfalen .
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