03.04.2024
Bereits bei der Reiseplanung sollte die Gültigkeit der Ausweisdokumente überprüft werden, sodass eine Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen kann. Insbesondere sollten die Reisedokumente der Kinder kontrolliert werden. Seit dem 01. Januar 2024 dürfen keine Kinderreisepässe neu ausgestellt, verlängert oder geändert werden.
Bei Reisen innerhalb der EU braucht jedes Familienmitglied einen Personalausweis; außerhalb der EU einen Reisepass. Vor Reiseantritt sollte überprüft werden, welches Dokument für das Reiseland benötigt wird, damit dies auch zum Reiseantritt vorliegt. Informationen zu den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachzulesen oder auch telefonisch bei den Mitarbeitenden des Bürgerbüros Telefon 05250 996-190 oder per E-Mail buergerbuero@delbrueck.de, zu erfragen.
Für die Ausstellung eines Personalausweises müssen Antragsstellende zwei bis vier Wochen und für die Ausstellung eines Reisepasses vier bis sechs Wochen an Zeit einplanen. Manche Reiseziel-Länder fordern eine mindestens 6-monatige Restgültigkeit der Ausweisdokumente bei Einreise.
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