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Änderungen beim Fischereischein ab dem 1. Juli 2026

03.07.2026

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen für den Fischereischein. Der Fischereischein wird künftig als fälschungssichere Scheckkarte mit integriertem NFC-Chip ausgestellt. Wer die Fischerprüfung erfolgreich besteht, kann den Fischereischein auf zwei Wegen beantragen: bequem online über das NRW-Serviceportal mit BundID und eID-Login oder wie bisher persönlich im Bürgerbüro.

Bei der Online-Beantragung stehen der Fischereischein sowie der Nachweis über die entrichtete Gebühr unmittelbar nach erfolgreichem Antrag im BundID-Postfach zur Verfügung. Die eigentliche Scheckkarte wird anschließend von einem zentralen Druckdienstleister erstellt und einige Wochen später per Post zugestellt. Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Gültigkeit. Nach Ablauf können sie ausschließlich persönlich im Bürgerbüro gegen den neuen Fischereischein im Scheckkartenformat ausgetauscht werden.

Mit der Umstellung treten außerdem weitere Änderungen in Kraft:

  • Der Jugendfischereischein wird abgeschafft.
  • Der neue Fischereischein enthält kein Lichtbild und keine Wohnanschrift der Inhaberin oder des Inhabers.
  • Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Gültigkeit.

Ausführliche Informationen zum neuen Fischereischein, zur Fischerprüfung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen auf seiner Internetseite bereit.

Zusätzlich steht auf der städtischen Homepage unter www.delbrueck.de im Bereich Bürgerservice – Fischereischein eine FAQ-Sammlung mit den wichtigsten Informationen zum Download zur Verfügung.

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