29.07.2026
Ab sofort kann der Antrag auf Wohngeld bequem und nutzerfreundlich online gestellt werden. Der digitale Antrag führt Schritt für Schritt durch das Verfahren und ermöglicht es, erforderliche Nachweise direkt hochzuladen.
Die verschiedenen Antragsarten stehen sowohl auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen als auch auf der Homepage der Stadt Delbrück zur Verfügung. Auf der Startseite der städtischen Internetseite www.delbrueck.de genügt es, im Feld „Bürgerservice“ den Suchbegriff „Wohngeld“ einzugeben. Von dort gelangen Nutzerinnen und Nutzer direkt zu den entsprechenden Informationen und zum Online-Antrag.
Mit der Einführung des neuen Online-Antrags wird das Onlinezugangsgesetz (OZG) umgesetzt. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital und in einer modernen, einheitlichen Form bereitzustellen. Der nutzerfreundliche Wohngeldantrag wurde gemeinsam von Bund und mehreren Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, entwickelt. Nach einem erfolgreichen Probebetrieb wurde das System schrittweise bei allen Wohngeldbehörden in Nordrhein-Westfalen eingeführt und steht nun flächendeckend zur Verfügung.
Wer vor der Antragstellung prüfen möchte, ob ein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte, kann weiterhin den Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen nutzen. Dieser ermöglicht eine unverbindliche Berechnung eines möglichen Wohngeldanspruchs. Im Anschluss an die Berechnung kann direkt zum neuen Online-Antrag gewechselt werden.
Die Stadt Delbrück empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten benötigen, das neue digitale Angebot zu nutzen. Es vereinfacht die Antragstellung, spart Zeit und ermöglicht eine schnelle Übermittlung der erforderlichen Unterlagen.
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