Die Bekämpfung der Coronapandemie hat vielfältige Auswirkungen auf unseren Lebensalltag.
An dieser Stelle findet sich eine zentrale und nach Themen sortierte Sammlung an häufig gestellten Fragen und den darauf verfügbaren Antworten. Dieses Kompendium wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit: Abstand halten und Kontakte verringern.
Die Stadt Delbrück ruft alle Bürger*innen dazu auf, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Bleiben Sie bitte gesund!
Aktuelle Zahlen aus der Stadt Delbrück und dem Kreis Paderborn finden Sie hier.
Aktuelle Informationen über das Landesportal NRW
Die Grundregel ist, dass Alltagsmasken immer dann getragen werden müssen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum sind auch bei Einhaltung des Mindestabstands Masken zu tragen, wenn diese Räumlichkeiten Kundinnen und Kunden beziehungsweise Besucherinnen und Besuchern zugänglich sind. Auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen und Zuwegen besteht Maskenpflicht.
Im ÖPNV oder in Schulen und Kitas gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben. Personen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten, sind von der Nutzung der Einrichtungen oder Dienstleistungen auszuschließen. Die Stadt Delbrück weist alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV darauf hin, dass das Tragen einer Maske nicht nur in Bussen, sondern ebenso an Haltestellen gilt. Das Ordnungsamt wird ab sofort verstärkt überprüfen, ob an den genannten Stellen Masken getragen werden. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld verhängt werden.
Eine Maskenpflicht auf öffentlichen, stark frequentierten Plätzen oder Straßen besteht im Stadtgebiet derzeit nicht.
Die Stadtverwaltung wird an allen Standorten für den Publikumsverkehrs bis voraussichtlich 31.01.2021 geschlossen bleiben.
Standesamtliche Eheschließungen sind unter Beachtung der aktuellen Regelungen grundsätzlich möglich.
Zurzeit sind im Elisabethsaal sowie in der Hirtenkapelle 5 Personen zugelassen, einschließlich Standesbeamtin, Brautpaar, Trauzeugen, Kinder, Fotograf/in und ggf. Dolmetscher. Ausnahmeregelungen sind nicht möglich.
Des Weiteren ist dem Standesamt eine Woche vor der Eheschließung eine Gästeliste mit den Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und Anschrift) der teilnehmenden Personen zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden erhoben, gespeichert, und verarbeitet, um diese im Falle einer Rückverfolgung von möglichen Infektionsketten dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
Personen mit grippeähnlichen Symptomen oder die Kontakt zu positiv getesteten Personen hatten oder selbst positiv auf COVID-19 getestet worden sind, dürfen der standesamtlichen Trauung nicht beiwohnen.
Beim Betreten und Verlassen des jeweiligen Trauzimmers besteht für alle Personen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Nach Erreichen des Sitzplatzes kann dieser abgenommen werden.
Außerhalb der Trauräume sind ein Sektempfang, ein Umtrunk oder andere Aktivitäten nicht gestattet.
Diese Regelungen gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Private Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit Personen aus dem eigenen Haushalt und höchstens einer Person aus einem anderen Haushalt gestattet. Zu betreuende Kinder aus dem jeweils eigenen Hausstand sind hiervon nicht ausgeschlossen.
Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.
Sämtliche Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs bleiben mindestens 31. Januar 2021 geschlossen. Betroffene Geschäfte sollen für die Schließung Hilfen erhalten.
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Abweichend davon sind die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken zulässig, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen nach der aktuellen Verordnung eingehalten werden. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist in der Zeit von 23 bis 06 Uhr untersagt (z.B. Tankstellen).
Veranstaltungen und Versammlungen sind bis zum 31.01.2021 untersagt.
Das betrifft somit leider auch das Veranstaltungsangebot der Stadthalle.
Große Festveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. Januar 2021 untersagt; dazu zählen z. B. Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste oder Weinfeste.
Ebenfalls bis zum 31.01.2021 schließen müssen Tierparks, Zoos, Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Messen, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen, Museen, Schlösser und Kunstschulen. Dies gilt auch für Tanzlokale, Diskotheken und Clubs.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Bei der Nutzung des ÖPNV besteht die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase, ebenso wie an allen Haltestellen und Bahnhofsgebäuden. Achten Sie möglichst auf die Einhaltung des 1,5m Mindestabstands! Die Stadt Delbrück weist alle Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV darauf hin, dass das Tragen einer Maske nicht nur in Bussen, sondern ebenso an Haltestellen gilt. Das Ordnungsamt wird ab sofort verstärkt überprüfen, ob an den genannten Stellen Masken getragen werden. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld verhängt werden.
Die Verlängerung des Lockdowns hat Auswirkungen auf die Schulen im Stadtgebiet Delbrück.
Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
In allen Delbrücker Schulen, Grundschulen, Gesamtschule und Gymnasium, wird der Unterricht ab Montag, 11. Januar 2021 grundsätzlich für alle Jahrgangstufen als Distanzunterricht erteilt. Die Schüler/innen werden von den Schulen entsprechende Unterlagen erhalten. Nähe-re Informationen erfolgen über die Kurs- und Klassenlehrer.
Alle Eltern sind von der Schulministerin Frau Gebauer aufgerufen worden, ihre Kinder – so-weit möglich – zuhause zu betreuen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Kontaktreduzierung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung oder entnehmen Sie dem Elternbrief der Stadtverwaltung zur Lockdown-Verlängerung.
Der Fachbereich Bildung/Sport/Kultur der Stadt Delbrück, Telefon 05250 996-211, beantwortet gerne offene Fragen zu diesem Thema.
Für die Kindertageseinrichtungen im Land NRW wurde beschlossen, dass der Regelbetrieb in den Einrichtungen aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen zunächst bis zum 31.01.2021 eingeschränkt wird. Grundsätzlich haben weiterhin alle Kinder einen Anspruch auf Betreuung in derjeweiligen Kindertageseinrichtung. Jedoch appelliert der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW, Herr Dr. Joachim Stamp an alle Eltern, ihre Kinder –soweit möglich –zuhause zu betreuen. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums gefolgt wird. Der eingeschränkte Regelbetrieb bedeutet, dass es eine Einschränkung hinsichtlich des Betreuungsumfanges, in Anlehnung an die lt. Betreuungsvertrag gebuchten Betreuungszeiten, gibt. Alle wichtigen Informationen hierzu entnehmen Sie bitten der Elterninfo.
Für den Monat Januar 2021 werden keine Kita-Beiträge eingezogen.
Der Fachbereich Bildung/Sport/Kultur der Stadt Delbrück, Telefon 05250 996-211, beantwortet gerne offene Fragen zu diesem Thema.
Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind weiterhin untersagt. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen usw. ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist aber keine touristische Nutzung und daher erlaubt.
--> siehe Info Wohnmobilstellplatz
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften orientieren sich bei den von ihnen aufzu-stellenden Regelungen für Gottesdienste und andere Versammlungen zur Religionsaus-übung an den entsprechenden Regelungen der aktuellen Verordnung. Sie entscheiden unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, inwieweit Versammlungen in Präsenz durchgeführt werden können, und informieren die vor Ort zuständigen Behörden. Sie sichern die Einhaltung des Mindestabstands, begrenzen die Teilnehmerzahl, führen ein Anmeldeerfordernis für solche Zusammenkünfte ein, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, verpflichten die Teilnehmer zum Tragen einer Alltagsmaske auch am Sitzplatz, erfassen die Kontaktdaten der Teilnehmer und verzichten auf Gemeindegesang.
Die vorgelegten Regelungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften treten für den
grundrechtlich geschützten Bereich der Religionsausübung an die Stelle der Regelungen dieser Verordnung. Kirchen und Religionsgemeinschaften, die keine entsprechenden Regelungen vorlegen, unterfallen auch für Versammlungen zur Religionsausübung den Regelungen dieser Verordnung.
Besondere Angebote:
Damit die Gläubigen des Pastoralverbunds Delbrück-Hövelhof mit ihren Sorgen und Ängsten in der Corona-Zeit nicht alleine bleiben, hat das Pastoralteam ein Seelsorge-Handy vorbereitet. Das Seelsorge-Handy ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 0151 28815469 erreichbar.
Wer „seinen“ Geistlichen erreichen will, kann die Priester über die bekannten Kontaktdaten erreichen, die auch auf der Homepage des Pastoralverbunds Delbrück bzw. Hövelhof abrufbar sind. Es wird darum gebeten, das bereits bekannte Notfallhandy mit der Rufnummer 0160/6483460 tatsächlichen Notfällen vorzubehalten und nicht für seelsorgliche Gesprächswünsche zu nutzen.
Alle aktuellen Infos sind auf der Homepage des Pastoralverbundes Delbrück zu finden.
Alle Aktuellen Infos sind auf der Homepage zu finden.
Eine Übersicht von Fragen und Antworten zur NRW-Soforthilfe 2020 sowie weitere Erläuterungen und Links zu Bürgschaften, Darlehen der KfW-Bank und anderen Finanzierungs-Instrumenten finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unter www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Informationen zur Antragsstellung zur Überbrückungshilfe II (nicht zurückzahlbare Zuschüsse) für die Fördermonate September bis Dezember 2020, die seit dem 21.10. über die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. gestellt werden kann, finden Sie unter https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2 oder https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Da der Bund keinen Zuschuss zum entgangenen Unternehmerlohn leistet und stattdessen auf die Grundsicherung verweist, ergänzt das Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe des Bundes um eine Pauschale für Lebenshaltungskosten von 1.000 Euro pro Monat für drei Monate für Solo-Selbstständige und Personengesellschaften und stellt dafür rund 300 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit.
Geplant: Überbrückungshilfe III
Die bisherige Unterstützung im Rahmen der Überbrückungshilfe I und II soll durch eine 3. Phase verlängert und zugleich ausgeweitet werden. Die Laufzeit der Überbrückungshilfe III beträgt sechs Monate und schließt mit dem Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 nahtlos an der 2. Phase der Überbrückungshilfe an. Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weitere Hilfen: _______________________________________________________________________________________________
Das Jobcenter des Kreises Paderborn hat eine Sonderseite und -hotline zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung eingerichtet:
www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
0800 4 5555 23
Flyer Zugang Grundsicherung
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Neuer KFW-Kredit im Rahmen der Corona-Hilfe
Mit dem "KFW-Schnellkredit 2020" sollen ab dem 15. April 2020 Unternehmen in der Corona-Krise gefördert werden.
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Weitere Informationsgrundlagen und Anlaufstellen:
Für Hotels und Gaststätten: DEHOGA Bundesverband
Entschädigung von Verdienstausfällen (im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde ausgesprochenen Quarantäne):
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Kurzarbeitergeld: Bundesagentur für Arbeit
Öffentliche Finanzierungsangebote zur Überbrückung von Engpässen:
Kapitalbeteiligungs-Gesellschaft NRW
Auch die örtlichen Kreditinstitute (Sparkasse, Volksbank) halten ausführliche Informationen bereit.
Allgemeine Informationen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon 0 30 18615 1515
Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr erreichbar
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Stadt Delbrück informiert zu Stundungen von Forderungen gegenüber der Stadt
Betroffene haben grundsätzlich die Möglichkeit, Forderungen stunden zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einziehung der Forderung/en eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Betroffene müssen weiterhin schriftlich (per Mail ingrid.hartmann@delbrueck.de oder Brief) einen begründeten Stundungsantrag an die Verwaltung stellen. Die Verwaltung wird bei der Antragsprüfung der aktuellen, besonderen Situation Rechnung tragen.
Darüber hinaus haben der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister am 17.03.2020 ein Milliarden-Hilfsprogramm verkündet, um Unternehmen aller Größen und Branchen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen.
Weitere Informationen erteilt die Kämmerin der Stadt Delbrück, Ingrid Hartmann, Telefon 05250/996-161.
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DieIndustrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld hat eine Sonderseite rund um das Thema Coronavirus mit den wichtigsten Informationen für Unternehmen eingerichtet.
Mitgliedsunternehmen im Kreis Paderborn können die Zweigstelle Paderborn + Höxter per Mail wie folgt erreichen:
Dr. Claudia Auinger c.auinger@ostwestfalen.ihk.de und Daniel Beermann d.beermann@ostwestfalen.ihk.de.
Sollten sich Fragen ergeben, die nicht per Mail beantwortet werden können, stehen Frau Dr. Auinger 05251 1559-12 und
Herr Beermann 05251 1559-19 auch telefonisch zur Verfügung.
Bei der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld steht Tobias Kaufmann unter der E-Mail-Adresse t.kaufmann@ostwestfalen.ihk.de oder telefonisch unter 05251 1559-43 als weiterer Ansprechpartner zur Verfügung.
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Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld hat auf ihrer Homepage ebenfalls für ihre Mitgliedsunternehmen Informationen zum Coronavirus zusammengestellt.Die Ansprechpartner der Betriebsberatung für den Kreis Paderborn erreichen Sie per Mail wie folgt:
Rainer Dörr rainer.doerr@hwk-owl.de und Nicolas Westermeier nicolas.westermeier@hwk-owl.de.
Sofern Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie die o. g. Ansprechpartner unter 05251 877-6880.
Aktuell wurde seitens der Handwerkskammer mitgeteilt, dass zusätzlich eine Hotline unter der Telefonnummer 0521 5608-444 und per Mail unter beratung@hwk-owl.de eingerichtet wurde.
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Steuerstundung für Unternehmen in finanziellen Notsituationen
Aktuell befinden sich viele ostwestfälische Unternehmen in einer finanzielle Krise. Eine Steuerstundung kann helfen, die Liquidität zu sichern.
Sind Unternehmen aktuell nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, kann ein Antrag auf Stundung bei der zuständigen Finanzbehörde gestellt werden.
Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Zur weiteren Information erhalten Sie auch ein Schreiben der obersten Finanzbehörde zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus, das heute vom BMF veröffentlicht wurde.
Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.
Link: Bundesfinanzministerium
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Soforthilfe für freischaffende, professionelle Künstler*innen
Mit einer Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Sie erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter hier!
Voraussetzung ist die Versicherung in der Künstler-Sozialkasse.
Die Corona-Warn-App hilft dabei festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Bundesfamilienministerin Giffey erweitert Beratung der „Nummer gegen Kummer“
Telefon- und Online-Beratung ab sofort länger erreichbar
Um Kinder, Jugendliche und Eltern während der Corona-Krise bei Problemen besser unterstützen zu können, verstärkt das Bundesfamilienministerium die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“. Im März wurde ein deutlicher Anstieg bei der telefonischen und der Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ verzeichnet. So fanden beim Elterntelefon 22 Prozent mehr Beratungen statt als im Vormonat. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche lag der Anstieg bei 26 Prozent.
Um dem steigenden Bedarf schnell zu begegnen, erweitert die „Nummer gegen Kummer“ kurzfristig ihre Beratungszeiten durch längere Erreichbarkeit am Telefon und in der Online-Beratung. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr 225.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit sind es 2020 insgesamt 656.000 Euro.
Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 – 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail-Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Kummer, Sorgen und Nöte können in diesen Tagen viele Facetten haben: Bei Kindern und Jugendlichen kann dies von Langeweile über Verunsicherung bis zu Konflikten oder sogar Gewalterfahrungen in der Familie reichen. Eltern suchen Unterstützung, wenn sie verunsichert oder überfordert sind oder Wege finden wollen, um Konflikte zu Hause zu lösen. Die ‚Nummer gegen Kummer‘ mit ihren Beratungsangeboten steht jungen Menschen und Eltern in diesen herausfordernden Zeiten ganz besonders mit Rat und Unterstützung zur Seite. Und wenn nötig, öffnet sie Türen zu weiteren Angeboten der Hilfe und der Unterstützung. Möglich machen dies die vielen ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater, die sich heute mehr denn je engagieren. Ihnen gilt wie all den anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gerade in der Corona-Krise anderen Menschen helfen, mein Dank.“
Weitere Beratungsangebote werden gestärkt
Neben der „Nummer gegen Kummer“ verstärkt das Bundesfamilienministerium weitere Beratungsangebote wie die JugendNotmail, die Beratungsangebote von jmd4you, das Angebot Sofahopper.de oder die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
Weitere Informationen zur Nummer gegen Kummer finden Sie hier:
https://www.nummergegenkummer.de/
Mehr Informationen zu weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt finden Sie hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/atuelles/presse/pressemitteilungen/schutz-von-kindern-und-jugendlichen-vor-haeuslicher-gewalt/154262
Hinweise zum Coronavirus_englisch - english
Hinweise zum Coronavirus_arabisch - العربية
Hinweise zum Coronavirus_französisch - français
Hinweise zum Coronavirus_russisch - русский
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