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Friedhöfe in Delbrück

Delbrücker Friedhof im Winter

Die Stadt Delbrück unterhält sieben Friedhöfe in den Ortsteilen Anreppen, Bentfeld, Boke, Delbrück-Mitte, Hagen, Schöning und Westenholz.

  • Kirchliche Friedhöfe befinden sich in den Ortsteilen Lippling, Ostenland sowie Steinhorst. Diese werden von den Kirchengemeinden verwaltet.
  • Verstorbene sollen auf dem Friedhof bestattet werden, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz hatten. 
  • Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen für Leichen 30 Jahre und für Aschen 20 Jahre. Bei Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr beträgt die Ruhezeit 20 Jahre.

Weitere Informationen

Wissenswertes zur Bestattung in Delbrück

Grundsätzlich sind Sarg- und Urnenbestattungen in folgenden Arten von Grabstätten möglich:

  • Reihengrabstätten für Sargbestattungen
  • Urnenreihengrabstätten
  • Wahlgrabstätten
  • Urnenwahlgrabstätten
  • pflegefreie Reihengrabstätten mit Grabplatte
  • pflegefreie Urnenreihengrabstätten mit Grabplatte
  • pflegefreie Urnenpartnergrabstätten mit Grabplatten
  • pflegefreie Stelengrabstätten für Erdbestattungen
  • pflegefreie Stelengrabstätten für Urnenbeisetzungen
  • pflegefreie Baumgartengrabstätten

Grabpflege in Delbrück

Alle Grabstätten und Grabmale sind in würdiger Weise gärtnerisch herzurichten und bis zum Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts ordentlich zu pflegen und in verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich sind insoweit bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten die Angehörigen, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten ist es der jeweilige Nutzungsberechtigte.

Grabmale und Einfassungen sind vor deren Errichtung genehmigungspflichtig.
In allen Grabfeldern sind Grabeinfassungen aus Naturstein zugelassen. Hecken aus Buchsbaum und Eibe sollen bevorzugt werden. Zur Grabgestaltung dürfen nur Kiessorten in dunkelrot oder Grauschattierungen in einer Körnung bis zu 30 mm verwendet werden.

Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen, Gießkannen und anderes Kleinzubehör.

Das Verhalten auf dem Friedhof hat der Würde es Ortes zu entsprechen. Die Ruhe des Friedhofs und der Trauerfeiern darf nicht gestört werden. Insbesondere das Radfahren und das Mitführen von Tieren sind nicht gestattet.

Kontakt

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Friedhöfe

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